Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin.

Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, gerade dann, wenn Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse bestehen. Es gibt Fälle, in denen das Verhältnis zu den Schwiegereltern „im Geheimen“ und ohne Kenntnis des Kindes fortgeführt wird und das Kind im Erbfall eine böse Überraschung erlebt. Dieses Risiko erhöht sich drastisch, wenn es Kinder aus dieser Beziehung gibt, denn diese Enkel sind ein gutes Druckmittel bzw. haben Überzeugungskraft im Verhältnis zu den Schwiegereltern bzw. eben den Großeltern.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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