Der klassische Fall der Erbschleicherei innerhalb der Familie:’Zwei gegen Einen‘

Insbesondere wenn es mehrere Geschwister gibt, kann die Situation eintreten, dass sich die Geschwister gegen ein Geschwisterteil zusammentun, formieren und das einzelne Geschwisterteil im Rahmen einer Erbschleicherei schädigen. Dem Autor sind insbesondere Fälle bekannt, in denen 2 Geschwister gegen 1 Geschwisterteil agieren, sich verbünden und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbfalls mit begünstigendem Testament handeln. Ein solches Bündnis kann unterschiedliche Gründe haben, ggf. liegt hier bereits ein Zerwürfnis in der Kindheit vor, möglicherweise auch Neid auf das einzelne Geschwisterteil. Es wird angeraten, bereits bei den ersten Anzeichen zu reagieren und Rechtsrat zu suchen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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