In einigen Fällen haben Erbschleicher ein Interesse daran, dass ihr Opfer möglichst lange lebt, beispielsweise, wenn sie von den Rentenzahlungen profitieren oder sich zu Lebzeiten des Opfers mittels Bankkarte Geldbeträge regelmäßig abheben wollen. Es gibt dann die kuriose Situation, dass Erbschleicher Ärzte in Krankenhäusern dazu motivieren, das Opfer im Fall eines Krankenhausaufenthalts möglichst lange am Leben zu halten. In einer Entscheidung des KG Berlin vom 20.02.2023 zum AZ. 20 U 105/22 geht es um die ergänzende Frage, ob die Erben in einem Fall die Behandlungskosten des Krankenhauses zahlen müssen, selbst wenn der Behandlung eine Patientenverfügung entgegengestanden ist. Das Kammergericht bejaht dies. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Erbschleicher die erbende Familie sogar mittels dieser Konstellation schädigen kann.
Sollten Sie einem ähnlichen Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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