Erbschleicher-Prozess: Probleme bei Zeugenaussagen

In vielen Erbschleicher-Prozessen sind Zeugenaussagen das Zünglein an der Waage und entscheiden den Rechtsstreit. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Geschäfts- / Testierfähigkeit, aber auch, ob ein Anfechtungsgrund bzgl. des Testaments vorliegt, der Grund für eine Erbunwürdigkeit besteht oder wie bestimmte testamentarische Klauseln ausgelegt werden müssen. Im Rahmen eines solchen Prozesses ist es nicht immer möglich, vor der Zeugeneinvernahme abzuschätzen, wie wertvoll die Zeugen sind. Es gibt viele Situationen in denen die Zeugen nichts einbringen, beispielsweise, weil sie zu alt sind, sich nicht mehr erinnern, traumatisiert sind oder Angst vor dem Erbschleicher haben. In besonderen Fällen ist es dem Erbschleicher aber auch gelungen, die Zeugen „umzudrehen“ und diese sagen dann nachteilig aus. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, sich zuvor eine schriftliche Zeugenaussage geben zu lassen, an der man die Zeugenperson festhalten kann.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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