Erbschleicher in einer Rechtsgemeinschaft

Viele Familienangehörige haben mit Erbschleichern nicht nur das Problem, dass Erbschleicher die Familie spalten und sich Vermögenswerte verschaffen, sondern auch mit der Familie über viele Jahre in einer Rechtsgemeinschaft verbunden sind. Hierfür gibt es einige Beispiele.

 

Beispiel 1: Der Erbschleicher heiratet ein Elternteil oder wird adoptiert. Er ist damit auf Dauer Teil der Familie, hat ggf. Unterhaltsansprüche, ein gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsansprüche.

 

Beispiel 2: Der Erbschleicher erhält einen Miteigentumsanteil oder Wohnungseigentum und damit vermögensrechtlich mit der Familie verbunden, wenn diese ebenfalls einen Miteigentumsanteil oder Wohnungseigentum hält.

 

Beispiel 3: Der Erbschleicher bemächtigt sich Immobilieneigentum, in dem ein Familienmitglied lebt. Der Erbschleicher kann dann unerwartet in einer Vermieterstellung eintreten und das Familienmitglied mittels Mieterhöhungen und Kündigungen drangsalieren.“

 

Sollten Sie einem ähnlichen Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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