Erbschleicher bei ungewöhnlichem Erblasser-Verhalten

Manchmal kann ungewöhnliches Erblasser-Verhalten darauf hindeuten, dass eine Erbschleicherei vorliegt. In bestimmten Fällen werden Opfer von Seiten des Erbschleichers dazu gedrängt, ein Testament, die Vorsorgevollmacht oder generell die Beziehung zwischen beiden Personen zu verheimlichen.

Dies kann so weit gehen, dass der Wohnort oder Gerichtsstand gewechselt wird oder wichtige Post nicht nachhause gesendet wird, sondern dies über den Erbschleicher abgewickelt wird. Jede Abweichung von der Norm kann ein Indiz sein.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Name