Erbschleicherei und Lebensversicherungen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen einem Erben vorgespiegelt wird, dass er durch das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung begünstigt wird.

 

Diese Begünstigung steht aber auf tönernen Füßen, weil das Bezugsrecht einfach und schnell durch den Versicherten widerrufen werden kann, und zwar ohne Information des späteren Erben. Ein Erbschleicher kann also einfach erreichen, dass der Erbe gestrichen und er selbst als Begünstigter eingetragen wird.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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