Bei einer Verheiratung, die atypisch ist, sollte zwar vorurteilsfrei agiert werden, aber natürlich kann dies ein Indiz für Erbschleicherei darstellen. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen ein erheblicher Altersunterschied von mehrere Jahrzehnten zwischen den Eheleuten besteht, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen wird, ob wohl hierfür im sexuellen Vorfeld keine Indizien vorlagen oder die Eheschließung wenige Wochen nach dem Kennenlernen erfolgt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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