Sonderfall: Testamentsvollstreckung und Schädigung des Erben

Es gibt immer wieder Berater im Umfeld des Erblassers, die diesen davon überzeugen, dass die eigentlichen Erben nicht in der Lage sind, das Erbe sinnvoll anzunehmen und zu verteilen.

Der Vorschlag lautet, dass der Berater als Abwicklungstestamentsvollstrecker eingesetzt wird. Dies ist zwar vielfach interessengerecht, allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Berater aus reinem Gebühreninteresse tätig sind und damit den Nachlass schädigen. Dies kann im Extremfall selbst den Tatbestand der Erbschleicherei erfüllen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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