Leider kommt es in Laientestamenten immer wieder vor, dass ein Berufsträger, beispielsweise ein Bankmitarbeiter oder ein Steuerberater einem älteren Menschen raten0309, dass er als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, meist mit der Begründung, dass hierdurch der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Dies kann im Einzelfall zwar sachgerecht sein, wir erleben aber immer wieder, dass hierdurch dieser Person als Erbschleicher eine Rechtsbefugnis gegeben wird, die weitreichend und für den Testator unerwartet ist.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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