Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei hilflosem älterem Menschen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein alleinstehendes Elternteil durch ein Kind in Not gebracht wird, um das andere Kind auszumanövrieren.

Dies gelingt beispielsweise, wenn das Elternteil von dem erbschleichenden Kind zu einer Reise veranlasst wird und der ältere Mensch dann bei dieser Reise scheitert, beispielsweise indem er stürzt und in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss.

Das erbschleichende Kind hält sich zurück, während sich das andere Kind kümmert und ggf. sogar den Fehler macht, ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Der ältere Mensch wird hiervon vor den Kopf gestoßen und das erbschleichende Kind erhält Einfluss.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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