Viele Kreditinstitute leisten seriöse Banktätigkeit. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen die eigentliche Banktätigkeit zum eigenen Vorteil überschritten wird. Hierzu gehört auch, dass einige Kreditinstitute eigene Stiftungen gegründet haben und diese Stiftungen aktiv und zum Teil aggressiv bei älteren (alleinstehenden) Kunden bewerben. Ich kenne mehrere Fälle, in denen solche Kunden aktiv von Bankmitarbeiterin kontaktiert und um ein Gespräch gebeten wurden. Bei diesem Gespräch wurde eine aktive Nachfolgegestaltung angesprochen und die Kunden sind davon überzeugt worden, dass die Einsetzung der Banknahen Stiftung als Alleinerbe eine sinnvolle Gestaltung ist.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
