Ich erlebe immer wieder Konstellationen, in denen eine außenstehende Person eine Druck- bzw. Drohsituation aufbaut und diese dann nutzt, um sich unlauter Vermögensvorteile zu verschaffen. Im Einzelfall erfolgt dies, indem diese Person ein rechtsanwaltliches Forderungsschreiben als Argument versenden lässt und ggf. sogar einen Notar mit einem Entwurf beauftragt, der dann durchgeführt werden soll. Rechtliche Laien sind dann meistens von dieser juristischen Ansprache überfordert und geben der Erbschleicher-Forderung allzu schnell nach.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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