Es gibt bestimmte Gruppen, die sind besonders vulnerabel und damit anfällig für Erbschleicherei. Denkt man gemeinhin an betagte Senioren, bleibt außer Acht,
dass es eine Vielzahl anderer Personen gibt, die ebenso schutzbedürftig sind. Eine dieser Gruppen sind Drogenkonsumenten, die aufgrund ihrer Sucht meistens
körperlich und / oder psychisch angeschlagen sind und damit vielfach, und zwar nicht beschränkt auf den Rauschzustand, wehrlos gegenüber Personen sind, die
in der Lage sind, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen, beispielsweise aufgrund einer gemeinsamen Wohnsituation oder einer wirtschaftlichen Abhängigkeit.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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