Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei mehreren Vorsorgebevollmächtigten

Immer wieder erlebe ich (notarielle) Vorsorgevollmachten, in denen mehrere Kinder gleichrangig berechtigt und als Bevollmächtigte eingetragen sind. Dies ist in der Praxis nicht nur schwer handhabbar, sondern kann auch dazu führen, dass ein Kind sich als Erbschleicher produziert, den Vollmachtgeber schädigt und dem anderen Kind die Rechtsmacht fehlt, hiergegen sinnvoll vorzugehen. Der Weg zum Betreuungsgericht ist durch das Bestehen einer wirksamen Vorsorgevollmacht erschwert und das erbschleichende Kind kann Schutzregelungen, die das andere Kind zugunsten des Vollmachtgebers treffen möchte, häufig zurückdrehen und reletivieren.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Name