Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und gesetzliche Betreuung

Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer gesetzlichen Fremdbetreuung und die Auswirkungen im Erbfall. Ich erlebe immer wieder und häufiger als früher solche Fälle, in denen gesetzliche Fremdbetreuer den Betroffenen beerben.

Diese Konsequenz folgt daraus, dass ein solcher Fremdbetreuer kaum angreifbar ist und es ihm vielfach gelingt, einen Keil zwischen den Betroffenen und dessen Familie zu treiben. Zugleich sind einem Fremdbetreuer die Wirkweisen

des Betreuungs- und Erbrechts bekannt, er weiß genau, auf was es ankommt. Die Gefahr ist für solche Betroffene am größten, die keine Familie aber viel Vermögen haben. Diese können ein leichtes Erbschleicheropfer sein.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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