Erbschleicher erfinden immer neue Tricks, um sicher Vermögensvorteile zu verschaffen. Hierzu ist beispielsweise der Fall aufgetreten, dass ein Erbschleicher ein ihm bekanntermaßen veraltetes Testament bei der Bank vorgelegt hat, um sich das Kontoguthaben zu sichern. Verschwiegen hat der Erblasser, dass dieses Testament längst widerrufen und durch ein neues, abweichendes Testament ersetzt worden ist.
Hätte in diesem Fall die Bankmitarbeitende das Kontoguthaben ausgezahlt, hätte der Erbschleicher durch diesen Trick erhebliche Vermögenswerte erhalten. Zum Glück hat die Bank einen Erbschein verlangt, der nicht vorgelegt werden konnte.“
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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