Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer zu überreden, an Dritte (die Familie des Erbschleichers) günstig zu vermieten. Nicht immer, aber oft, kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein, dass die Miete zu günstig ist oder nur die Bezahlung von Nebenkosten vereinbart ist.
Eine Erbschleicherei liegt aber nicht in jedem Fall vor. Es kann auch die Situation geben, in der die anmietende Familie anstatt einer Mietzahlung werthaltige Pflegeleistungen und die Versorgung des älteren Menschen übernimmt. Dies kann dann sachgerecht sein.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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