Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch die Stiefmutter

In der Praxis erlebe ich immer wieder Fälle, in denen die Kindergeneration geschädigt wird, und zwar durch den Stiefelternteil, der mit den Kindern in einer Erbengemeinschaft steckt. Gerade wenn die Kinder noch im Haushalt leben und jünger sind und dem Stiefelternteil vertrauen, erst recht aber, wenn sie minderjährig sind, ist es für den Stiefelternteil ein Leichtes, die Kinder zu schädigen.

 

Dies geschieht beispielsweise, indem das liquide Vermögen durch den Stiefelternteil verbraucht wird, ohne dass die Kinder beteiligt werden. Ich kenne auch Fälle, in denen das Stiefelternteil die Immobilie allein nutzt, ohne Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Ein erster Schritt hin zur Erbschleicherei kann auch sein, wenn das Stiefelternteil die nachlassgerichtliche Post im Erbfall unterschlägt und die Kinder über die Erbsituation im Unklaren lässt.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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