Erbschleicher und Verzichtserklärungen

In der Praxis nutzen Erbschleicher manchmal die Trauersituation der Familie aus und streitigen um Geldbeträge, den Zugriff auf beweglichen Nachlass oder über die Beisetzung. Die Familie lässt sich dann mitunter auf einen Kompromiss ein, akzeptiert einen Minimalvorschlag der Erbschleicherseite und unterzeichnet dafür, um wenigstens etwas zu erhalten, eine Verzichtserklärung. Solche Verzichtserklärungen sind tückisch und können dazu führen, dass die Rechtsposition der Familie erheblich geschwächt ist. Vorsicht ist geboten und ein solches Dokument sollte vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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