Im Rahmen einer Testamentsgestaltung empfiehlt es sich, dass Minderjährige als Erben durch einen Dauertestamentsvollstrecker vertreten werden, z. B. einen Familienangehörigen, den Taufpaten oder eine Person aus dem Freundeskreis. In seltenen Ausnahmefällen entpuppt sich diese Person als Erbschleicher und verschafft sich Vermögenswerte, z. B. indem die Person sich ein überhöhtes Gehalt bezahlt, das Vermögen des Kindes verschiebt oder beispielsweise dem Kind eine Immobilie zu vergünstigten Konditionen abkauft.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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