Praxisprobleme bei Kontrollbetreuung

Vielfach wird die Kontrollbetreuung als Mittel gegen Vollmachtsmissbrauch und damit auch Erbschleicherei propagiert. Das ist dem Grunde nach zwar zutreffend, aber man sollte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es leider viele Situationen gibt, in denen sich die Kontrollbetreuung nicht durchsetzt, beispielsweise deshalb, weil das Verfahren von der zuständigen Stelle über Monate liegengelassen wird. In einem aktuellen Fall hat die betroffene Tochter für den Vater eine inhaltlich detaillierte Begründung zur Kontrollbetreuung bei Gericht eingereicht, das Gericht hat ein Aktenzeichen vergeben und seit fünf Monaten ist nichts geschehen. Auch dies ist Rechtsalltag in Deutschland.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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