Erbschleicher und Nachlassimmobilien

Nachlassimmobilien sind meist die wertigsten Teile der Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Erben und darunter ein Erbschleicher beteiligt sind, kann dies dazu führen, dass der Erbschleicher das Interesse der anderen dazu ausnutzt, um sie zu erpressen.

Er verhindert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Veräußerung der Nachlassimmobilie und fordert einen größeren Anteil, als ihm zusteht. Um dieser Pattsituation zu entkommen, gehen Miterben oft hierauf ein und geben dem Erbschleicher nach.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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