Die Schwerhörigkeit ist sicherlich ein erheblicher Risikofaktor, da die Schwerhörigkeit eine Erbschleicherei verschiedentlich begünstigt:
- Schwerhörige können Gesprächen nicht mehr optimal folgen, deshalb ist beispielsweise ein notarieller (Testaments)Beurkundungstermin, bei dem der Notar die Schwerhörigkeit nicht kennt, problematisch.
- Schwerhörigkeit wird häufig nicht medizinisch behandelt, sodass das Ausmaß der Kommunikationseinschränkung unerkannt bleibt.
- Die Hörmängel können später nicht nachprüfbar auftreten, wenn zwar ein Hörgerät vorhanden ist, dieses aber nicht getragen wird.
Schwerhörigkeit ist zudem ein Risikofaktor für das Ausprägen einer Demenz
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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