Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicher-Konstellationen ist, dass Erbschleicher ein Opfer dazu überreden, ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament zurückzuholen. Das wirkt sich mehrfach nachteilig aus, denn Erbschleicher lassen sich meist ein aktuelleres Testament zu ihren Gunsten ausfertigen, die Rücknahme führt aber zugleich zur Unwirksamkeit des alten Testaments (wenn noch Testierfähigkeit vorlag). Entscheidend ist aber die Macht des Faktischen, weil die Rücknahme eine hohe Hürde im Nachlassverfahren für Geschädigte errichtet. Für diese ist es schwerer, überhaupt am Nachlassverfahren beteiligt zu werden und Kenntnis von der (verlorenen) Erbenstellung zu erhalten.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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