Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei beweglichen Sachen

Besonders emotional verletzend handeln Erbschleicher, wenn sie als Erbe eingetragen sind und im Erbfall den beweglichen Nachlass vernichten. Familienfotos, Tagebücher, Schmuck, Erinnerungsstücke landen auf dem Müll.

Dies lässt sich in Einzelfällen verhindern. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Opfers die Erbschleicherei erkennen und zum Opfer noch einen guten familiären Draht haben, könnte per Schenkungsvertrag der bewegliche Nachlass an Sie übertragen werden und Sie könnten dem Opfer per Leihe den Nachlass wieder zur Verfügung stellen.

Das ist ähnlich wie das bekannte Sale-and-Lease-back-Modell. Das führt dazu, dass die Gegenstände nicht in den Nachlass und damit den Zugriffsbereich des Erbschleichers fallen und Sie die Gegenstände im Erbfall unabhängig von der Erbfolge erhalten.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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