Nachlassverfahren und Grundstücke bei Erbschleicherei

Es gibt bei Erbschleicherei immer wieder das Problem, dass der Erbschleicher Zugriff auf ein Grundstück hat, beispielsweise, weil ihm das Grundstück zu Lebzeiten des Opfers geschenkt worden ist, er mittels transmortaler Vollmacht die Übertragung durchführt oder er dem Grundbuchamt einen notariellen Erbvertrag vorlegt. Es droht die Situation, dass der Erbschleicher leicht Zugriff auf die Immobilie hat. Parallel kann im Nachlassverfahren die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Opfers im Streit stehen. Es läge also nahe, beide Verfahren miteinander zu verknüpfen. Das OLG Köln hat mit Entscheidung vom 20.11.2024 zum AZ. 2 Wx 198/24 dies zurückhaltend eingeschätzt und eine Pflicht des Grundbuchamts zur Beiziehung von Nachlassakten negiert.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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