Erbschleicherei liegt dann vor, wenn mit unlauteren Mitteln das Opfer unter Druck und zu einer Vermögenstransaktion gebracht wird. Insbesondere innerfamiliär gibt es immer wieder Situationen, in denen psychisch angeschlagene Kinder den Eltern mit einem Suizid drohen, wenn keine Schenkung erfolgt.
Dies kann den Tatbestand der Erbschleicherei erfüllen, weil Eltern in Sorge um das Kind fast alles tun würden und dann irrational und zum Nachteil der anderen Kinder handeln.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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