Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern.
Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass ein Betreuungsverfahren mit der Bestellung eines Berufsbetreuers auch dann erfolgen kann, wenn der Aufenthalt des Betroffenen (des Opfers) unbekannt ist, beispielsweise, wenn das Opfer innerhalb Deutschlands oder im Ausland versteckt wird. Damit vergrößert sich die Handhabe der Betreuungsbehörde und mittelbar der sich sorgenden Familie.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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