Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen abschließenden Schutz vor Erbschleicherei bildet. Selbst wenn das Erbschleicher-Opfer nicht mehr geschäftsfähig ist, besteht kein abschließender Schutz vor dem Scheidungsverfahren, da es auch Fälle gibt, in denen ein gesetzlicher Betreuer (veranlasst durch den Erbschleicher) den Scheidungsantrag einreicht.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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