Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, alles nur, um den durch Erbschleicherei erhaltenen Zustand zu perpetuieren. Dies kann im Einzelfall und mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH vom 18.07.2024 zum AZ. V ZB 43/23 aber dazu führen, dass ein Zuschlag zugunsten des Erbschleichers (der die Immobilie selbst preisgünstig ersteigern möchte) versagt wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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