Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. Kaum bekannt ist das Problem, dass der Erbschleicher durch einen monatlichen Zahlbetrag die Rückgabe der Schenkung dauerhaft verhindern kann bis das Opfer verstorben ist.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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