Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren. Hierfür gibt es folgende Beispiele:   Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen […..]
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Praxisfall vom Rechtsanwalt: Erbschleicherei und ihr Netzwerk

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh erlebt es in der Praxis immer wieder, dass Erbschleicher über ein Netzwerk verfügen, dass sie sich nutzbar machen. Dieses Netzwerk kann eine familiäre Struktur aufweisen, aber letztlich ist jede Berufsgruppen davon betroffen, also auch Mitarbeitende aus dem Bereich der Justiz, der Polizei, rechts- und steuerberatende Berufe, aus dem Pflegebereich und im ärztlichen Kontext. Es ist nachvollziehbar, […..]
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Erbschleicherfall: Die Auslandsimmobilie als Druckmittel

Erbschleicher sind derart perfide, dass ihnen jedes Mittel recht ist, um Druck auf die Familie des Opfers auszuüben. Ein Fall ist immer wieder, dass der Erbschleicher Miterbe ist und die anderen Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft dadurch unter Druck setzt, dass er den Zugriff oder die Information zu einer Auslandsimmobilie unterbindet. Hierdurch laufen zwar die Kosten für die Immobilie weiter, […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Rechtsanwalt klärt über typische Fallkonstellationen bei Erbschleicherei auf

Es gibt stereotype Erbschleicher-Konstellationen, die man immer vor Augen haben sollte:   Es gibt vermeintlich „gute“ Freunde und Bekannte, die ein immer stärker werdendes Vertrauensverhältnis aus einer „Ratgeberfunktion“ heraus ausnutzen. Bekannter ist die Situation, dass eine Pflegekraft die medizinische und pflegerische Abhängigkeit des Patienten nutzt. Weitere Berufsträger haben manchmal auch die Möglichkeit, auf das Opfer und das Vermögen zuzugreifen, beispielsweise […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei beweglichen Sachen

Besonders emotional verletzend handeln Erbschleicher, wenn sie als Erbe eingetragen sind und im Erbfall den beweglichen Nachlass vernichten. Familienfotos, Tagebücher, Schmuck, Erinnerungsstücke landen auf dem Müll. Dies lässt sich in Einzelfällen verhindern. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Opfers die Erbschleicherei erkennen und zum Opfer noch einen guten familiären Draht haben, könnte per Schenkungsvertrag der bewegliche Nachlass an Sie übertragen […..]
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Schutz vor Erbschleicherei – unwirksame Erbeinsetzung eines Hospizes

Das VG Berlin hat mit einem Urteil vom 26.06.2025 zum AZ. 14 K 1294/22 ausgeurteilt, dass ein von einem Bewohner als Erbe eingesetztes Hospiz selbst dann nicht als Erbe eingesetzt werden kann, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.   Diese Entscheidung kann auch auf Erbschleicher-Fälle übertragbar sein, da ein Verstoß gegen dieses Erbverbot ein Gesetzesverstoß ist und eine Rechtsprechungstendenz aufzeigt, dass […..]
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Erbschleicherei bei Schwerhörigkeit

Die Schwerhörigkeit ist sicherlich ein erheblicher Risikofaktor, da die Schwerhörigkeit eine Erbschleicherei verschiedentlich begünstigt:   Schwerhörige können Gesprächen nicht mehr optimal folgen, deshalb ist beispielsweise ein notarieller (Testaments)Beurkundungstermin, bei dem der Notar die Schwerhörigkeit nicht kennt, problematisch. Schwerhörigkeit wird häufig nicht medizinisch behandelt, sodass das Ausmaß der Kommunikationseinschränkung unerkannt bleibt. Die Hörmängel können später nicht nachprüfbar auftreten, wenn zwar ein […..]
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Vorsicht: Erbschleicher versteckt Opfer im Ausland

Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass […..]
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Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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