Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht bei vorangegangenen Gerichtsverfahren im Erbschleicherprozess

Erbschleicherprozesse laufen vor Gericht über viele Jahre und im Rahmen von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei einem Rechtsanwaltswechsel der neue Rechtsanwalt nicht ausreichend über bereits beendete Verfahren gegen den Erbschleicher informiert wird und hierdurch prozessuale Nachteile entstehen. Werden solche Prozesse geführt, sollte die geschädigte Familie von Anfang an eine klare Struktur in den Akten haben, damit […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Sonderfall der Erbschleicherei: Vorsicht bei gesetzlichen Fremdbetreuern

Gesetzliche Fremdbetreuer werden eingesetzt, wenn eine Person aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich entscheiden kann. Eine solche Person ist natürlich immer anfällig für eine Erbschleicherei. Die meisten Praxisfälle haben einen Konflikt zwischen einem Erbschleicher und einem gesetzlichen Fremdbetreuer zum Inhalt. Letzterer fungiert als Schutzschild. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen sich der gesetzliche […..]
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Rechtsanwalt warnt im Erbschleicherfall: Das Intrigieren von Geschwistern untereinander

Erbschleicherei beruht vielfach auf Angriffen innerhalb einer emotionalen Situation. Deshalb ist ein bedeutsames Erbschleicher-Mittel im Verhältnis Kinder – Eltern, dass das Kind zum Nachteil des anderen Geschwisterteils intrigiert. Die Eltern sind dann die unmittelbaren Opfer. Ein solches Intrigieren kann einerseits durch eine Höherstellung der eigenen Person (wegen eines höheren Bildungsgrades, größerer Vermögenswerte, eines anerkannten Berufs, einer Bekanntheit im Ortsumfeld oder […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherfall in dem Erbschleicher-Opfer aktiv versteckt werden

Die Gerichtspraxis zeigt, dass insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen eine Prozesspartei „versteckt“ wird, eine Erbschleicherei nahe liegen kann. Das gilt für alle Verfahren, insbesondere aber für Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren und Zivilprozessen im Bereich Vorsorgevollmacht. Selbst wenn ein Gericht die persönliche Anhörung des potentiellen Erbschleicher-Opfers anordnet, gibt es viele taktische Möglichkeiten, wie ein Erscheinen des Opfers vor Gericht durch den Erbschleicher verhindert […..]
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Vorsicht bei vergleichsweiser Einigung mit Erbschleicher

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gibt es immer wieder Konstellationen, in denen mit einem Erbschleicher ein Vergleich geschlossen wird. Wichtig ist, dass in diesem Zusammenhang sämtliche Themen sorgfältig ausermittelt sind, bevor man einen bindenden Vergleich schließt. Ich kenne mehrere Fälle, in denen man sich auf eine quotenmäßige Verteilung von Kontenguthaben geeinigt hat, der Erbschleicher-Opfer bis zum Vergleichsschluss unbekannt war, dass […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher überredet zur Heirat

Die von einem Erbschleicher angestoßene Verheiratung ist ein erheblicher Schritt in eine emotionale und wirtschaftliche Abhängigkeit des Opfers. Der Familie drohen erhebliche Schäden, weil   der Erbschleicher ein gesetzliches Erbrecht und damit einen Pflichtteilsanspruch erhält, der Erbschleicher einen Zugewinnausgleich hat, die Pflichtteilsquoten der Kinder umgekehrt reduziert werden, eine Testamentsanfechtung in bestimmten Konstellationen zulässig wird, der Erbschleicher mit Blick auf die […..]
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Rechtsanwalt berät zum Sonderfall: Erbschleicherei und Gesellschaftsverträge

Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert. Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist. Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit […..]
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