Erbschleicherei und die Macht des Faktischen

In einem Erbschleicher-Fall ist es immer bedeutsam, dass man dem Erbschleicher so schnell wie möglich nach dem Erbfall Einhalt gebietet. Je schneller reagiert wird, desto besser. Es gilt

 

  • Schriftstücke und Urkunden zu sichern,
  • dem Erbschleicher den Zugang zu wertvollem Nachlass (Gold, Schmuck, Kunst) zu verwehren,
  • Bankkonten zu sperren und
  • im Einzelfall einer Änderung des Grundbuchs zu widersprechen.

 

Viele geschädigte Familien reagieren zu spät, weil sie von der Erbschleichersituation überfordert sind. Der Erbschleicher kann dann vollendete Tatsachen schaffen.

In einem Erbschleicher-Fall ist es immer bedeutsam, dass man dem Erbschleicher so schnell wie möglich nach dem Erbfall Einhalt gebietet. Je schneller reagiert wird, desto besser. Es gilt

 

  • Schriftstücke und Urkunden zu sichern,
  • dem Erbschleicher den Zugang zu wertvollem Nachlass (Gold, Schmuck, Kunst) zu verwehren,
  • Bankkonten zu sperren und
  • im Einzelfall einer Änderung des Grundbuchs zu widersprechen.

 

Viele geschädigte Familien reagieren zu spät, weil sie von der Erbschleichersituation überfordert sind. Der Erbschleicher kann dann vollendete Tatsachen schaffen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

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