Rechtsanwalt erklärt den Ablauf von Erbschleicher und Rechtsweg

Erbschleicher profitieren davon, dass der Rechtsweg in Nachlasssachen deutlich beschränkt ist. Es gibt die erste Instanz zum Amtsgericht und die Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht, aber meistens ist die dritte Instanz verwehrt, sodass es viele Fälle gibt, in denen Erbschleicher vom beschränkten Instanzenweg profitieren. Zugleich sind die Rechtsschritte regelmäßig zeit- und kostenintensiv, sodass viele Geschädigte davor zurückscheuen, überhaupt Rechtsmittel einzulegen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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