Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Friseuse als Erbschleicherin

Es gibt kaum eine Konstellationen, die es nicht gibt. In einem aktuellen Fall hat sich trotz eigentlich intakter Familie herausgestellt, dass es einer Friseuse gelungen ist, eine ältere Dame, ihre langjährige Kundin, dazu zu bringen, dass sie in einem Testament eingesetzt wird. Die ältere Dame wurde über den mehrjährigen Kontakt in einer immer enger werdendes Netz des Vertrauens verwickelt und […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mithilfe von Rechtsanwalt und Notar

Ich erlebe immer wieder Konstellationen, in denen eine außenstehende Person eine Druck- bzw. Drohsituation aufbaut und diese dann nutzt, um sich unlauter Vermögensvorteile zu verschaffen. Im Einzelfall erfolgt dies, indem diese Person ein rechtsanwaltliches Forderungsschreiben als Argument versenden lässt und ggf. sogar einen Notar mit einem Entwurf beauftragt, der dann durchgeführt werden soll. Rechtliche Laien sind dann meistens von dieser […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Drogenkonsum und Erbschleicherei

Es gibt bestimmte Gruppen, die sind besonders vulnerabel und damit anfällig für Erbschleicherei. Denkt man gemeinhin an betagte Senioren, bleibt außer Acht, dass es eine Vielzahl anderer Personen gibt, die ebenso schutzbedürftig sind. Eine dieser Gruppen sind Drogenkonsumenten, die aufgrund ihrer Sucht meistens körperlich und / oder psychisch angeschlagen sind und damit vielfach, und zwar nicht beschränkt auf den Rauschzustand, […..]
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Erbschleicherei und Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft gemäß §§ 1960 f. BGB kann ein wirksames Prozessmittel im Nachlassverfahren bei Erbschleicherei sein, insbesondere dann, wenn über Monate und Jahre unklar ist, ob ein Testament wirksam ist oder nicht bzw. wer entsprechend Erbe ist. Naheliegend wäre eigentlich, auch eine solche Unsicherheit auf die Situation auszudehnen, dass unklar ist, ob eine Testamentsvollstreckung für bestimmte Bereiche wirksam eingesetzt ist […..]
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Erbschleicherei zwischen Miterben

Die Streitsituation zwischen Miterben, beispielsweise zwei Kindern, ist typisch und hieraus entwickeln sich eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen. Dies beginnt bei ungerechten lebzeitigen Geldentnahmen und Schenkungen, geht im Erbfall weiter, wenn ein Miterbe sich des beweglichen Nachlasses bemächtigt oder sich eine günstige Testamentssituation verschafft und gipfelt in Einzelfällen darin, dass das eine Kind das Geschwisterteil durch Rechtsschritte zurückdrängt. In Einzelfällen erleben […..]
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Erbschleicher bei ungewöhnlichem Erblasser-Verhalten

Manchmal kann ungewöhnliches Erblasser-Verhalten darauf hindeuten, dass eine Erbschleicherei vorliegt. In bestimmten Fällen werden Opfer von Seiten des Erbschleichers dazu gedrängt, ein Testament, die Vorsorgevollmacht oder generell die Beziehung zwischen beiden Personen zu verheimlichen. Dies kann so weit gehen, dass der Wohnort oder Gerichtsstand gewechselt wird oder wichtige Post nicht nachhause gesendet wird, sondern dies über den Erbschleicher abgewickelt wird. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei mehreren Vorsorgebevollmächtigten

Immer wieder erlebe ich (notarielle) Vorsorgevollmachten, in denen mehrere Kinder gleichrangig berechtigt und als Bevollmächtigte eingetragen sind. Dies ist in der Praxis nicht nur schwer handhabbar, sondern kann auch dazu führen, dass ein Kind sich als Erbschleicher produziert, den Vollmachtgeber schädigt und dem anderen Kind die Rechtsmacht fehlt, hiergegen sinnvoll vorzugehen. Der Weg zum Betreuungsgericht ist durch das Bestehen einer […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Zusatzproblemen in Erbschleicherfällen

Unbeachtet bleibt bei einer Auseinandersetzung mit dem Erbschleicherthema, dass es zusätzlich zu der dortigen Fallkomplexität eine Fülle weiterer paralleler Probleme geben kann, die den Rechtsstreit zusätzlich erschweren. Beispiele sind:   Die insgesamt lange Zeitdauer bei Gericht und die hiermit einhergehende Kostenstruktur eines Verfahrens. Das Versterben von Zeugen bzw. das Vernichten von Beweismitteln nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Das Nachversterben von Erbprätendenten […..]
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Erbschleicher und Schlüsselgewalt

Im Erbfall ist insbesondere von großer Bedeutung, dass Informationen zum Nachlass gesichert werden, Bargeld, Wertgegenstände in der Erblasserwohnung, der dortige Safe nebst Zugang, die elektronischen Daten nebst Laptop und Handy, sowie wichtige Unterlagen (Testament, Vollmachten, Versicherungsunterlagen). Für Erbschleicher ist es deshalb häufig wesentlich, die Schlüsselgewalt über die Erblasserwohnung zu haben, um im Todesfall sofort handeln zu können. Droht dieses Szenario […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher locken Opfer in eine Ehe

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen das Opfer eines Erbschleichers mit diesem eine Ehe eingeht, manchmal um den Erbschleicher abzusichern, sich dessen Zuneigung zu sichern oder aus steuerlichen Gründen. Dabei wird übersehen, dass es im Rahmen einer Ehe keine generelle Wohlverhaltenspflicht gibt, sodass der Erbschleicher sich nach der Eheschließung zurücklehnen und nicht mehr um das Opfer bemühen muss. Das […..]
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