Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Verletzung des Erblasserwillens durch den Erbschleicher

Leider gelingt es dem Erblasser nicht immer, seinen Willen perfekt zu äußern. Ich kenne in der Praxis viele Fälle, in denen der Erblasser bestimmte Wertgegenstände mit Klebezetteln versieht und diese dann begünstigten Personen namentlich zuordnet. Es gibt auch viele Fälle, in denen der Erblasser eine Versicherung mit einer Person als Bezugsberechtigte abschließt oder einen vorteilhaften Vertrag anordnet. Diese Konstellationen haben […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Schutz bei Zeitablauf

Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist. Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird. Wesentliche Schritte sind Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers, Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,             Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,             Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Wichtiger Hinweis in Erbschleicherfällen vom Rechtsanwalt: Das Erstellen einer Zeugenliste

Die typische Situation eines Erbschleicher-Falles ist, dass sich der gesamte Sachverhalt im Erbfall offenlegt und erst dann Rechtsschritte eingeleitet werden können. Der Streit um das Erbe beginnt und damit auch der Streit um die Wirksamkeit des Erbschleicher-Testaments oder einer lebzeitigen Schenkung an den Erbschleicher. Unwirksamkeitsgründe können sein: Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung             Fehlende Geschäfts- und Testierunfähigkeit     Formunwirksamkeit             Verstoß […..]
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Thema Erbschleicherei: Unkenntnis über den Nachlass

Erbschleicher nutzen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Familie zu schädigen. Ein taktischer Erbschleicher-Kniff ist, dass die Familie im Erbfall in Unkenntnis gelassen wird, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Die Familie hat dann das Problem, entscheiden zu müssen, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht. Entscheidet sich die Familie falsch, verliert Sie Rechtsmittel gegen den Erbschleicher. Dieser […..]
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