Ein Auslandsbezug führt immer zu rechtlichen Schwierigkeiten im Rahmen eines Erbfalles, insbesondere auch bei Erbschleicherfällen, da die Rechtslage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Ein Auslandsbezug kann einerseits dadurch bestehen, dass der Erbschleicher das Opfer, den späteren Erblasser, in das Ausland verbracht hat und dieser dort verstorben ist. Dann gilt ausländisches Erbrecht und es stellen sich eine Vielzahl von […..]
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