Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber des Erbschleichers

Wenn der Erbschleicher beruflich eine exponierte Stellung hat, ist es legitim, diese Stellung anzugreifen und Druck auf den Erbschleicher dadurch auszuüben, dass der Arbeitgeber von der Erbschleicherei informiert wird. Fälle aus meiner Praxis sind Anlageberater,             Ärzte,             Bankmitarbeiter,             Notare und Rechtsanwälte,             Pfarrer,             Versicherungsvermittler. Diese Maßnahme ist besonders effektiv, wenn es im Rahmen des Berufes Standesrichtlinien oder […..]
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Vom Anwalt erklärt: Erbschleicherei und Anfechtung wegen eines Irrtums

Die betroffene Familie, die durch einen Erbschleicher geschädigt worden ist, denkt im Erbrechtsstreit häufig darüber nach, ob eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erblassers sinnvoll ist. Dabei wird die Reichweite einer solchen Anfechtung vielfach verkannt. In der Praxis ist eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erbschleicher-Opfers und späteren Erblassers meistens nicht möglich, einerseits weil die Irrtumsanfechtung inhaltlich beschränkt ist, andererseits, […..]
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Thema Erbschleicherei: Anwalt warnt vor dem Risiko einer sogenannten doppelten Erbschleicherei

Erbschleicher schädigen nicht immer nur einen älteren Menschen und dessen Familie, sondern es gibt auch Fälle, in denen Erbschleicher zwei Opfer parallel angreifen. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen ein älteres Ehepaar gleichzeitig von einem Erbschleicher geschädigt wird. Dies ist insbesondere in Fällen möglich, bei denen beide Eheleute gesundheitlich angeschlagen sind und keinen anderen Ansprechpartner in der Familie […..]
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Was kann man bei Erbschleicherei tun? Vom Anwalt empfohlen: Fakten schaffen

Ein großes Problem vieler Fälle ist, dass die betroffene Familie nicht mit der Vehemenz und Brutalität eines Erbschleichers rechnet. Man kommt sich vor „wie im falschen Film“. Man kann sich nicht vorstellen, dass etwas „in echt“ passiert. Erkennt die betroffene Familie, dass sie handeln muss, ist es meistens zu spät. Es wird gezögert, das Betreuungsgericht, die Polizei oder einen spezialisierten […..]
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Der Rechtsanwalt rät in einigen Erbschleicher-Fällen die Nachlasspflegschaft als Alternative in Betracht zu ziehen

Vielfach gibt es im Erbfall das Risiko, dass Gerichtsverfahren in Erbschleicher-Fällen über mehrere Jahre andauern. Der Nachlass liegt dann brach, wird nicht verwaltet und verfällt. Hierfür gibt es die Lösung einer Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB f.. Ein vom Nachlassgericht eingesetzter Verwalter, in der Regel ein Rechtsanwalt, ist in der Schwebephase für den Nachlass verantwortlich. Hierin liegt allerdings auch ein […..]
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Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt. Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen. Ein bedeutsamer Fall ist, dass […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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Wie ein Anwalt beim Gerichtsverfahren gegen Erbschleicher helfen kann

Im Erbfall ist die Wahl des richtigen Gerichtsweges eine kriegsentscheidende Maßnahme. Grundsätzlich stehen sowohl das Verfahren vor dem Zivilgericht, als auch ein Nachlassverfahren zur Verfügung, allerdings mit gänzlich unterschiedlichen Kostenstrukturen, Anforderungen an die Beweismittel und prozessuale Abläufe. Wichtig ist, dass es ein Ober- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Gerichtsverfahren gibt. Dies hat das OLG Rostock mit Entscheidung vom 30.03.2023, AZ. 3 […..]
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