Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Vorsicht bei untypischer Darlehensgestaltung

Ich erlebe in der Praxis immer wieder Fälle, in denen außenstehende Dritte oder entfernte Verwandte vermögende ältere Menschen für sich einnehmen und um Geldbeträge bitten. Wenn der ältere Mensch dann renitent ist und eine Schenkung verweigert, greifen Erbschleicher zu dem Trick, dass das Geld als Darlehen ausgezahlt werden soll. Dem älteren Menschen wird ein „Darlehensvertrag“ vorgelegt, der Sicherheit vorspiegelt. Häufig […..]
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Erbschleicherei durch gesellschaftsrechtliche Klauseln

In manchen Fällen greifen Erbschleicher zu rechtlich ungewöhnlichen Maßnahmen und wählen den Weg, dass sich Erbschleicher eine gesellschaftsrechtliche Stellung verschaffen und das Opfer dadurch schädigen. In einem aktuellen Fall überredete eine Frau den Partner, dass gemeinsam in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Immobilie erworben wird. Finanziert wurde dies durch den Partner allein, die Frau erhielt damit unentgeltlich einen […..]
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Erbschleicherei und reduzierte Miete

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer zu überreden, an Dritte (die Familie des Erbschleichers) günstig zu vermieten. Nicht immer, aber oft, kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein, dass die Miete zu günstig ist oder nur die Bezahlung von Nebenkosten vereinbart ist.   Eine Erbschleicherei liegt aber nicht in jedem Fall vor. Es […..]
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Erbschleicherei: Tod des Opfers als Dreh- und Angelpunkt

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen zu Lebzeiten des Opfers gegen den Erbschleicher agiert wird und sich zahlreiche Streitpunkte ergeben. Manchmal ändert der Erbfall alles und die Sach- und Rechtslage dreht sich vollständig, und zwar einmal in Richtung der Familie, andererseits manchmal zugunsten des Erbschleichers. Diese Konsequenz sollte bei rechtlichen Schritte immer im Auge behalten werden. Dieser Beitrag wurde […..]
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Typische Erbschleicher-Konstellation: Gefährliche Nähe – Wie Erbschleicher Vertrauen ausnutzen

Eine typische Erbschleicher-Konstellation besteht in dem Fall, dass ein älterer Mensch gesundheitlich angeschlagen ist und sich eine entferntere Verwandte das Verwandtschaftsverhältnis nutzt, um sich zu nähern und den Kontakt zu intensivieren. Es kommt vor, dass der ältere Mensch bestimmte Wünsche hat, die ihm wichtig sind, beispielsweise die Absicherung der eigenen Pflege, die Begünstigung von gemeinnützigen Zwecken im Erbfall, die Absicherung […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Zusatzproblemen in Erbschleicherfällen

Unbeachtet bleibt bei einer Auseinandersetzung mit dem Erbschleicherthema, dass es zusätzlich zu der dortigen Fallkomplexität eine Fülle weiterer paralleler Probleme geben kann, die den Rechtsstreit zusätzlich erschweren. Beispiele sind:   Die insgesamt lange Zeitdauer bei Gericht und die hiermit einhergehende Kostenstruktur eines Verfahrens. Das Versterben von Zeugen bzw. das Vernichten von Beweismitteln nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Das Nachversterben von Erbprätendenten […..]
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Erbschleicherei und zeitliche Abläufe

Ein Indiz zur Bestätigung von Erbschleicherei kann ein zeitliches Zusammentreffen von Erbschleicher-Besuchen und dem Tag der Testamentserrichtung sein.   Wir haben tatsächlich Fälle, in denen Familienangehörige monate- bzw. jahrelang keinen Kontakt zum Opfer hatten und dann ein Testament just in dem Zeitpunkt geschrieben wird, in dem der Erbschleicher das Opfer besucht und bei ihm einige Tage wohnt (und diese Nähesituation […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch die Stiefmutter

In der Praxis erlebe ich immer wieder Fälle, in denen die Kindergeneration geschädigt wird, und zwar durch den Stiefelternteil, der mit den Kindern in einer Erbengemeinschaft steckt. Gerade wenn die Kinder noch im Haushalt leben und jünger sind und dem Stiefelternteil vertrauen, erst recht aber, wenn sie minderjährig sind, ist es für den Stiefelternteil ein Leichtes, die Kinder zu schädigen. […..]
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Erbschleicher und Schlüsselgewalt

Im Erbfall ist insbesondere von großer Bedeutung, dass Informationen zum Nachlass gesichert werden, Bargeld, Wertgegenstände in der Erblasserwohnung, der dortige Safe nebst Zugang, die elektronischen Daten nebst Laptop und Handy, sowie wichtige Unterlagen (Testament, Vollmachten, Versicherungsunterlagen). Für Erbschleicher ist es deshalb häufig wesentlich, die Schlüsselgewalt über die Erblasserwohnung zu haben, um im Todesfall sofort handeln zu können. Droht dieses Szenario […..]
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Recthsanwalt warnt vor Erbschleicherei des „fremden“ Kindes

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein Kind bereits frühzeitig den Kontakt zu den Eltern abbricht, sich zerstreitet und sogar äußert, niemals Ansprüche auf den Nachlass zu stellen. Manchmal wird die Grenze zur Erbschleicherei überschritten, wenn das Kind die Eltern mit einem privatschriftlichen Verzicht auf den Pflichtteil in Sicherheit wiegt. Die Eltern planen diesen Verzicht in die erbrechtliche Gestaltung […..]
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