Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und reduzierte Miete

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer zu überreden, an Dritte (die Familie des Erbschleichers) günstig zu vermieten. Nicht immer, aber oft, kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein, dass die Miete zu günstig ist oder nur die Bezahlung von Nebenkosten vereinbart ist.   Eine Erbschleicherei liegt aber nicht in jedem Fall vor. Es […..]
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Erbschleicherei: Tod des Opfers als Dreh- und Angelpunkt

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen zu Lebzeiten des Opfers gegen den Erbschleicher agiert wird und sich zahlreiche Streitpunkte ergeben. Manchmal ändert der Erbfall alles und die Sach- und Rechtslage dreht sich vollständig, und zwar einmal in Richtung der Familie, andererseits manchmal zugunsten des Erbschleichers. Diese Konsequenz sollte bei rechtlichen Schritte immer im Auge behalten werden. Dieser Beitrag wurde […..]
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Typische Erbschleicher-Konstellation: Gefährliche Nähe – Wie Erbschleicher Vertrauen ausnutzen

Eine typische Erbschleicher-Konstellation besteht in dem Fall, dass ein älterer Mensch gesundheitlich angeschlagen ist und sich eine entferntere Verwandte das Verwandtschaftsverhältnis nutzt, um sich zu nähern und den Kontakt zu intensivieren. Es kommt vor, dass der ältere Mensch bestimmte Wünsche hat, die ihm wichtig sind, beispielsweise die Absicherung der eigenen Pflege, die Begünstigung von gemeinnützigen Zwecken im Erbfall, die Absicherung […..]
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Erbschleicherei und zeitliche Abläufe

Ein Indiz zur Bestätigung von Erbschleicherei kann ein zeitliches Zusammentreffen von Erbschleicher-Besuchen und dem Tag der Testamentserrichtung sein.   Wir haben tatsächlich Fälle, in denen Familienangehörige monate- bzw. jahrelang keinen Kontakt zum Opfer hatten und dann ein Testament just in dem Zeitpunkt geschrieben wird, in dem der Erbschleicher das Opfer besucht und bei ihm einige Tage wohnt (und diese Nähesituation […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch die Stiefmutter

In der Praxis erlebe ich immer wieder Fälle, in denen die Kindergeneration geschädigt wird, und zwar durch den Stiefelternteil, der mit den Kindern in einer Erbengemeinschaft steckt. Gerade wenn die Kinder noch im Haushalt leben und jünger sind und dem Stiefelternteil vertrauen, erst recht aber, wenn sie minderjährig sind, ist es für den Stiefelternteil ein Leichtes, die Kinder zu schädigen. […..]
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Minderjährige als Opfer von Erbschleicherei

Im Rahmen einer Testamentsgestaltung empfiehlt es sich, dass Minderjährige als Erben durch einen Dauertestamentsvollstrecker vertreten werden, z. B. einen Familienangehörigen, den Taufpaten oder eine Person aus dem Freundeskreis. In seltenen Ausnahmefällen entpuppt sich diese Person als Erbschleicher und verschafft sich Vermögenswerte, z. B. indem die Person sich ein überhöhtes Gehalt bezahlt, das Vermögen des Kindes verschiebt oder beispielsweise dem Kind […..]
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Recthsanwalt warnt vor Erbschleicherei des „fremden“ Kindes

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein Kind bereits frühzeitig den Kontakt zu den Eltern abbricht, sich zerstreitet und sogar äußert, niemals Ansprüche auf den Nachlass zu stellen. Manchmal wird die Grenze zur Erbschleicherei überschritten, wenn das Kind die Eltern mit einem privatschriftlichen Verzicht auf den Pflichtteil in Sicherheit wiegt. Die Eltern planen diesen Verzicht in die erbrechtliche Gestaltung […..]
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Erbschleicherei und Anfechtungsrecht

Ein immer wieder auftretendes Problem ist das Anfechtungsrecht in § 2079 BGB. Dieses sagt, dass ein (Ehegatten)Testament angefochten werden kann, wenn im Erbfall neue Pflichtteilsberechtigte bestehen. Die zwei Hauptfälle sind, dass der überlebende Ehegatte sich neu verheiratet oder nochmals ein weiteres Kind bekommt (oder adoptiert). Dieses Anfechtungsrecht kann dazu führen, dass das ursprüngliche (Ehegatten)Testament ausgehebelt wird. Es muss im Einzelfall […..]
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Rechtsanwalt warnt: Schnelle Notare begünstigen Erbschleicher

Vielfach werden Urkunden, die Erbschleicher begünstigen (Erbvertrag, Immobilienschenkung, Vorsorgevollmacht) bei einem Notar beurkundet. Achtet der Notar nicht genug auf den Ablauf der Beurkundung und das Vorfeld, begünstigt er mittelbar Erbschleicherei. Beispielsweise, indem er alle Regelungswünsche nur von Seiten des Erbschleichers entgegennimmt, den Entwurf nicht an das Opfer, sondern nur an den Erbschleicher zuleitet und im Termin die Urkunde so schnell […..]
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Erbschleicherei bei mehreren Kindern

Erbschleicherei in der Familie wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei handelt es sich um eine häufige Konstellation, die unterschiedliche Ursachen haben kann. Manchmal reichen die Ursachen einer späteren Erbschleicherei bis in die Kindheit zurück. Ein einmal empfundenes Unrecht keimt später auf, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist. Besonders perfide ist die Erbschleicherei zwischen […..]
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