Bei allen Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten gegen Erbschleicher vorzugehen, darf nicht übersehen werden, dass ein Problem sein kann, dass nach einem jahrelangen Rechtsstreit der Erbschleicher kein Vermögen mehr hat, er selbst verstirbt oder ins Ausland verzieht. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass man zwar Recht bekommt, aber das Recht wirtschaftlich nutzlos ist oder es keine Vollstreckungsmöglichkeit gibt. Natürlich […..]
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