Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Erbschleicherei und Gutachterstreit

In vielen Erbschleicher-Gerichtsverfahren geht es um die Frage der Ehe-, Geschäfts- oder Testierunfähigkeit. Hierzu erteilt das zuständige Gericht meist einen Gutachterauftrag. Gefällt dieses Gutachten einer Seite nicht, wird ein Privatgutachten vorgelegt. In meiner Praxis gibt es Gerichtsverfahren, in denen fünf oder mehr Gutachten zur Diskussion stehen. Dabei erlangt § 412 ZPO eine große Bedeutung, denn anhand dieser Vorschrift kann das […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Erbschleicherei und obergerichtliche Rechtsprechung

Es gibt immer wieder Rechtsprechung, die trotz einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung eine Testierunfähigkeit verneint und damit eine Erbschleicherei ermöglicht. In einer Entscheidung des OLG Brandenburg (veröffentlicht in ZEV 2024, 565) lag der Fall zwar so, dass der Erblasser eine erhebliche Erkrankung hatte, im Prozess aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese Erkrankung auch Einfluss auf die Willensbildung gehabt hat. Insbesondere […..]
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Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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Thema Erbschleicher: Umgang mit Zeugen im Erbschleicher-Prozess

Wir empfehlen, dass ein offener Umgang mit potentiellen Zeugen im Erbschleicher-Prozess stattfindet. Das Besondere ist, dass in Erbschleicher-Prozessen die Zeugen viel stärker involviert sind und Partei ergreifen, als in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Manchmal ist es dem Erbschleicher gelungen, die Zeugen „einzuwickeln“. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Nachbarn bis zum Schluss davon ausgegangen sind, dass der Erbschleicher sich rührend […..]
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Thema Erbschleicher: Die vergessenen Beteiligten im Gerichtsverfahren

Erbschleicherprozesse werden auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Zu Lebzeiten des Opfers versucht die Familie häufig ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Im Erbfall wird ein Nachlassverfahren durchgeführt. Beide Gerichtsverfahren werden durch das örtlich zuständige Amtsgericht betrieben, leider in mehreren Fällen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechtsfehlerhaft. Ein Problem, das sich stellen kann, ist, dass die Gerichte die notwendigerweise zu beteiligten Personen nicht ausreichend informieren, sodass […..]
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Erbschleicherfall vor Gericht: Gutachtenvorlage gegen Erbschleicher vollstrecken

Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 02.04.2024 zum AZ. 5 W 16/24 die Frage geklärt, ob der Anspruch auf Gutachtensvorlage eine vertretbare oder unvertretbare Handlung im Rahmen der Vollstreckung ist. Dies ist auch in Verfahren gegen Erbschleicher bedeutsam, da sich dies auf die konkreten Vollstreckungsmöglichkeiten insbesondere gegenüber den Erbschleichern bei Pflichtteilsstufenklagen der geschädigten Familie auswirkt. Dieser Beitrag wurde […..]
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