Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren. Hierfür gibt es folgende Beispiele:   Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
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Urteil: Kontrollbetreuung als Maßnahme bei Erbschleicherei

Das Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025 zum AZ. XII ZB 178/24 nochmals betont, dass eine Kontrollbetreuung ein wirksames Instrument dann ist, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Bevollmächtigte (der Erbschleicher) rechtsfehlerhaft verhalten hat. Selbst die einmalige Ablehnung einer Kontrollbetreuung führt nicht dazu, dass später nicht doch noch eine Kontrollbetreuung eingesetzt werden kann. Manifestieren sich Zweifel an der […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Ablauf von Erbschleicher und Rechtsweg

Erbschleicher profitieren davon, dass der Rechtsweg in Nachlasssachen deutlich beschränkt ist. Es gibt die erste Instanz zum Amtsgericht und die Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht, aber meistens ist die dritte Instanz verwehrt, sodass es viele Fälle gibt, in denen Erbschleicher vom beschränkten Instanzenweg profitieren. Zugleich sind die Rechtsschritte regelmäßig zeit- und kostenintensiv, sodass viele Geschädigte davor zurückscheuen, überhaupt Rechtsmittel einzulegen. Dieser Beitrag […..]
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Erbschleicher wählen zuständiges Nachlassgericht aus

Erbschleicher werden in der Praxis häufig durch ein Betreuungsverfahren mit einem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Opfers konfrontiert. Es besteht dann schon „schlechte“ Stimmung zwischen dem Erbschleicher und dem Amtsgericht. Manche Erbschleicher vermeiden es, dass dieses Amtsgericht dann auch im Erbfall als Nachlassgericht zuständig ist, und zwar, indem das Opfer in ein Hospiz gegeben wird, das außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieses […..]
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Sonderfall: Erbschleicher zugunsten Dritter

Erbschleicher versuchen zwar in der Regel sich selbst zu begünstigen. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen der Erbschleicher zugunsten Dritter handelt. In einem aktuellen Fall ist es einer Dame gelungen, sich bei einem älteren Herrn zu positionieren. Sie hat es klug vermieden, selbst finanzielle Vorteile zu bekommen, sondern hat den älteren Herren dazu gebracht, umfassende Schenkungen im sechsstelligen Bereich […..]
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Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Erbschleicherei und Gutachterstreit

In vielen Erbschleicher-Gerichtsverfahren geht es um die Frage der Ehe-, Geschäfts- oder Testierunfähigkeit. Hierzu erteilt das zuständige Gericht meist einen Gutachterauftrag. Gefällt dieses Gutachten einer Seite nicht, wird ein Privatgutachten vorgelegt. In meiner Praxis gibt es Gerichtsverfahren, in denen fünf oder mehr Gutachten zur Diskussion stehen. Dabei erlangt § 412 ZPO eine große Bedeutung, denn anhand dieser Vorschrift kann das […..]
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