Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Doppelte Erbschleicherei bei Geschwistern

In Erbschleicher-Fällen gibt es nicht immer ein Schwarz-Weiß-Schema mit einem Erbschleicher und einer geschädigten Person., sondern auch Konstellationen, in denen zwei Erbschleicher um das Erbe wetteifern. Im Rahmen meiner Tätigkeit bearbeite ich mehrere Mandate, in denen zwei Geschwister jeweils für sich genommen versuchen, die Eltern zu vereinnahmen und mit unlauteren Methoden zu einem Testament zu bewegen. Es kommt zu einem […..]
Weiterlesen >

Erbschleicehrfall: Erbschleicherei im Erbauseinandersetzungsvertrag

In der häufigen Konstellation, dass ein Elternteil verstirbt und dann die Kinder und der überlebende Elternteil einen (notariellen) Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, kann es zu Erbschleicherei durch eines der Kinder kommen. Meistens verstehen die Beteiligten die notariellen Regelungen nicht im Detail und so hat das erbschleichende Kind die Möglichkeit, dem Notar Regelungen vorzugeben, die dieser unkritisch übernimmt, die aber in der Praxis […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt rät zur lebzeitigen Pflichtteilsabfindung als Schutz vor Erbschleicherei

Immer wieder gibt es Fälle, in denen Kinder sehenden Auges miterleben, wie ein Elternteil einem Erbschleicher hörig ist und dieser Erbschleicher sich anschickt, sich des Erbes zu bemächtigen. In einem aktuellen Fall ist der Vater der Mandantin gesundheitlich angeschlagen und heiratet seine Pflegekraft. Die Tochter kann dies nicht verhindern und verliert schrittweise den Kontakt zum Vater. Dieser ist für sie […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt berichtet vom Fall der gesetzliche Betreuung und Erbschleicherei

Es gibt deutschlandweit eine hohe Dunkelziffer an Fällen, in denen es zu einer Erbschleicherei während einer durch das Amtsgericht angeordneten gesetzlichen Betreuung kommt. Das liegt daran, dass einerseits gesetzliche Betreuer selbst, sich in Einzelfällen als Erbschleicher betätigen und durch das zuständige Familiengericht vielfach keine ausreichende Kontrolle stattfindet. Andererseits gelingt es Dritten immer wieder, Vermögensschäden zu produzieren, ohne dass ein gesetzlicher […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und falsche Versprechen (vor allem in Schenkungsverträgen)

In vielen Fällen überreden Erbschleicher zu nachteiligen Verträgen, insbesondere Schenkungen und versprechen im Rahmen dieser Verträge „Gegenleistungen“. Das Problem in der Praxis ist vielfach, dass die Notare nicht sorgfältig darauf achten, diese „Gegenleistungen“ juristisch so wasserdicht zu gestalten, dass das schenkende Opfer später eine rechtliche Handhabe hat. In einem konkreten Fall wurden im Rahmen einer Immobilienschenkung mehrere Auflagen vereinbart. Ab […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt – Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Ein klassisches Erbschleicher-Thema ist die Erbschleicherei zwischen Geschwistern. Besonders häufig geschieht diese Erbschleicherei durch disquotale Schenkungen. Das heißt, dass es einem Kind gelingt, die Eltern zu einer Schenkung zu bringen und diese Schenkung wird dann, ggf. im Rahmen einer notariellen Urkunde, so ausgestaltet, dass das Kind keine Ausgleichsansprüche hat. Dies führt im Extremfall dazu, dass die Eltern die wesentlichen Vermögensteile […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Pflichtteil

In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt. Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Zeugenbeweis im Gerichtsverfahren

In vielen Fällen kommt es in Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern auf Zeugenaussagen an (aus der Familie, Nachbarn, dem Freundeskreis oder außenstehenden Dritten, z. B. dem Bankmitarbeiter, dem Steuerberater bzw. dem Notar). Für juristische Laien ist meistens nicht klar, dass solche Zeugenaussagen ein erhebliches Risiko bergen, und zwar in mehrfacher Hinsicht:   Der Erbschleicher kann Zeugenaussagen gekauft oder Zeugen durch Täuschung auf […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und die Macht des Faktischen

In einem Erbschleicher-Fall ist es immer bedeutsam, dass man dem Erbschleicher so schnell wie möglich nach dem Erbfall Einhalt gebietet. Je schneller reagiert wird, desto besser. Es gilt   Schriftstücke und Urkunden zu sichern, dem Erbschleicher den Zugang zu wertvollem Nachlass (Gold, Schmuck, Kunst) zu verwehren, Bankkonten zu sperren und im Einzelfall einer Änderung des Grundbuchs zu widersprechen.   Viele […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »