Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin. Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, […..]
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Verletzung des Erblasserwillens durch den Erbschleicher

Leider gelingt es dem Erblasser nicht immer, seinen Willen perfekt zu äußern. Ich kenne in der Praxis viele Fälle, in denen der Erblasser bestimmte Wertgegenstände mit Klebezetteln versieht und diese dann begünstigten Personen namentlich zuordnet. Es gibt auch viele Fälle, in denen der Erblasser eine Versicherung mit einer Person als Bezugsberechtigte abschließt oder einen vorteilhaften Vertrag anordnet. Diese Konstellationen haben […..]
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Thema Erbschleicherei: Überreden zur Heirat durch Erbschleicherin

In vielen Konstellationen gelingt es Erbschleichern, in meiner Praxis häufig Frauen, den anderen Teil einer Beziehung zur Heirat zu überreden. Dies wird verknüpft mit Argumenten aus dem Bereich der Steuer oder anderen wirtschaftlichen Gründen, die grundsätzlich plausibel sind. Die Erbschleicherin erhält mit der Heirat aber vor allem einen ganz wesentlichen Vorteil und zwar das gesetzliche Erbrecht und damit das Pflichtteilsrecht […..]
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Thema Erbschleicherei: Anrechnungsklauseln im Schenkungsvertrag

Schon seit Jahren werden insbesondere aus steuerlichen Gründen Vermögenswerte von Eltern an Kinder verschenkt. In den notariellen Schenkungsverträgen sehen die Notare standardisiert vor, dass die Schenkung auf Pflichtteilsansprüche des beschenkten Kindes anzurechnen sind. Diese Klausel wird von den Urkundsbeteiligten häufig überlesen und als unbedeutend eingestuft. Tritt Jahre später ein Erbschleicher auf den Plan, kann das verheerende Folgen haben, weil das […..]
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Rechtsanwalt warnt: Täuschung über Pflichtteilshöhe durch Erbschleicher

Insbesondere zwischen Geschwistern ist es immer problematisch, wenn ein Kind als Erbe eingesetzt und das andere Kind auf den Pflichtteil herabgesetzt ist. Dies kann zu Streit führen, selbst wenn das Verhältnis zwischen beiden Geschwistern zuvor gut war. Es gibt aber umgekehrt auch die Konstellation, dass das pflichtteilsberechtigte Kind dem anderen Kind allzu sehr vertraut und nicht bemerkt, dass das erbende […..]
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Thema Erbschleicherei: Spezialfall der lebzeitigen Vermögensnachfolge

Erbschleicher docken sich an vermögende Opfer an. Wo es nichts zu erben gibt, gibt es keinen Erbschleicher. Dies ist die Regel, vorbehaltlich sind Ausnahmen im Einzelfall. Dennoch gilt: wenn Vermögen an die Familie weitergegeben worden ist, ist dieses Vermögen der Erbschleicherei entzogen. Dies betrifft insbesondere: eine lebzeitige gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Unternehmen,             Immobilienschenkungen und die lebzeitige Verteilung von liquidem Vermögen […..]
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Ein echter Erbschleicher-Fall aus der Praxis: Die Unterschrift am Totenbett

Verwandte stritten sich um das Erbe einer älteren Dame. Ein mit der Dame kaum bekannter Neffe verschafft sich Zutritt zur Palliativstation des Krankenhauses, in dem die Dame auf den Tod wartet. Die lebenserhaltene künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sind eingestellt. Die Schmerzmedikation ist hochgefahren. Die Dame hat Lungenkrebs im Endstadium. Ohne sich beim Pflegepersonal anzumelden, betritt der Neffe mit einem Notar […..]
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Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
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Bei Erbschleicherfällen kommt es immer wieder zu problematischen Zeugeneinvernahmen im Nachlassverfahren

Erbschleicheropfer versuchen vielfach die Kosten im Nachlassverfahren niedrig zu halten und verzichten auf eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies erweist sich häufig als fatal, weil gerade das Nachlassverfahren rechtlich und verfahrensrechtlich schwierig ist, auch deshalb, weil die Nachlassgerichte bzgl. der Verfahrensführung ein Ermessen haben. Dieses Ermessen führt im Einzelfall dazu, dass die Amtsermittlung und Beweiserhebung nicht optimal läuft. Ein Beispiel dafür ist, […..]
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