Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Thema Erbschleicher: Fallstricke bei einer Betreuungsanregung

Eine Betreuungsanregung wird in einem Erbschleicher-Fall häufig als Handlungsoption empfohlen. Das Problem hierin ist aber, dass sich die Betreuungsanregung auch nachteilig auswirken kann. Es gibt insbesondere folgende Nachteile:   Wenn die gesetzliche Betreuung abgelehnt wird, dann erhält der Erbschleicher Oberwasser. Ein eingeleitetes Betreuungsverfahren kann dazu führen, dass der Betroffene sich entmündigt fühlt und sich noch mehr dem Erbschleicher zuwendet. Im […..]
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Erbschleicher nutzten häufig Betreuungsverfahren aus

In vielen Fällen wird das Betreuungsverfahren zum Schutz vor einer Erbschleicherei instrumentalisiert. Eine betroffene Familie darf aber nicht davon ausgehen, dass ein Betreuungsverfahren automatisch das Erbschleicher-Problem löst. Denn dafür ist das Betreuungsverfahren nicht ausgelegt. In Betreuungsverfahren findet häufig keine vollständige Beweisaufnahme mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigen statt. Wenn das Betreuungsgericht den Vorgang nicht vollständig prüft, besteht das Risiko, dass sich […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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