Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei bei widerstreitenden ärztlichen Attesten

Leider gibt es in der Praxis vielfach die Situation, in der die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit im Streit steht und eine unzureichende ärztliche Prüfung mit anschließender Attestierung dazu führt, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit bestätigt wird, obwohl diese nicht mehr vorliegt. Solche „falschen“ Atteste sind keine Seltenheit. Dies liegt auch daran, dass die Prüfung der freien Willensbildung ein ärztlicher Spezialbereich ist […..]
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Erbschleicher mit medizinischen Fehleinschätzungen

Auch Erbschleicher sind in der Regel medizinische Laien. Für die Opfer und die geschädigte Familie kann dies positiv sein, wenn der Erbschleicher auf die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Opfers vertraut, sich Vollmachten geben lässt und ein Testament ausgestellt wird. Erst im Nachhinein wird dies dann überprüft und es kann sein, dass der Erbschleicher massiv in der Haftung aufgrund von zahlreichen […..]
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Ein Risiko ist oft, dass Erbschleicher von unterlassener ärztlicher Untersuchung profitieren

Der Schwerpunkt eines Vorgehens gegen Erbschleicher liegt darin, im Nachlassverfahren die Testierunfähigkeit zu prüfen. Dies gelingt aber vor allem dann, wenn fundierte ärztliche Berichte vorliegen. Inzwischen gibt es immer mehr Erbschleicher, die dieses Risiko dadurch umgehen, dass sie eine fachärztliche Untersuchung des Opfers verhindern. Es gibt Fälle, in denen schwere psychiatrische Erkrankungen über Jahre hinweg nicht fachärztlich (und auch nicht […..]
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Erbschleicher verursachen Behandlungskosten

In einigen Fällen haben Erbschleicher ein Interesse daran, dass ihr Opfer möglichst lange lebt, beispielsweise, wenn sie von den Rentenzahlungen profitieren oder sich zu Lebzeiten des Opfers mittels Bankkarte Geldbeträge regelmäßig abheben wollen. Es gibt dann die kuriose Situation, dass Erbschleicher Ärzte in Krankenhäusern dazu motivieren, das Opfer im Fall eines Krankenhausaufenthalts möglichst lange am Leben zu halten. In einer […..]
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