Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt erklärt den Spezialfall: Erbschleicherei und Immobilienversteigerung

Erbschleicher schädigen die Familie, wenn er sich für den Erbfall ein Testament erschlichen hat und bereits vor abschließender Prüfung des Nachlassgerichts hierdurch die Teilungsversteigerung einer Immobilie betreibt. Die Familie muss dann prüfen, wie sie gegen die Teilungsversteigerung vorgeht, denn es droht, dass beispielsweise das Familienheim wegversteigert wird. In diesem Fall sollte rechtsanwaltlich geprüft werden, welche Blockade-Rechtsmittel es im Teilungsversteigerungsverfahren gibt. […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
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Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht for vollendeten Fakten durch den Erbschleicher

Gerade bei Immobilienvermögen besteht das Praxisproblem, dass Erbschleicher motiviert sind, Fakten zu schaffen und sich das Nachlassvermögen zuzuordnen, sodass im späteren jahrelangen Rechtsstreit mit der Familie diese keinen Zugriff hat. Besonders problematisch ist das, wenn es um Immobilienvermögen geht. Tatsächlich sagt beispielsweise das OLG München in einer Entscheidung vom 27.09.2023 zum AZ. 34 Wx 240/23, dass es nicht ausreicht, den […..]
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