Völlig unterschätzt wird in vielen Erbschleicherfällen, dass die Voraussetzungen für die Erbschleicherspielwiese, auf der sich der Erbschleicher begeben konnte, in der psychischen und psychologischen Abhängigkeit des Erbschleichers von dem Pfleger, dem Arzt oder der Vertrauensperson, die auf einmal auftauchte, gegeben war. Eine Person mit eingeschränkter körperlicher Abhängigkeit, und dies ist oftmals bei älteren Menschen der Fall, je älter sie werden, […..]
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