In einer sehr interessanten Entscheidung hat das OLG München am 09.06.2021 unter Az. 7 U 4638/15 entschieden, dass, wenn besondere Umstände gegeben sind, der Gutachter auch nach dem Tod des Erblassers über die Frage der Wirksamkeit des Testaments bzw. der Testierfähigkeit entscheiden kann. Das Gericht wies darauf hin, dass es gerade deswegen zu der Überzeugung kam, weil Interviews mit dem […..]
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