Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Gesetzesänderung dringend nötig!

Der Vorstandsvorsitzende des Institut für Erbrecht fordert im Hinblick auf die signifikante Zunahme der Erbschleicherfälle dringend eine Gesetzesaenderung. Ähnlich wie in England – sollte bei Vorliegen eines Testaments der neue Testamentsbesitzer die Testierfähiget des Erblassers für das neue Testament nachweisen müssen. Die Erbschleicher geniessen augenblicklich die derzeitige Rechtslage, dass der Inhaber des alten Testaments nachweisen muss, dass der Erblasser bei […..]
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