Der Vorstandsvorsitzende des Institut für Erbrecht fordert im Hinblick auf die signifikante Zunahme der Erbschleicherfälle dringend eine Gesetzesaenderung. Ähnlich wie in England – sollte bei Vorliegen eines Testaments der neue Testamentsbesitzer die Testierfähiget des Erblassers für das neue Testament nachweisen müssen. Die Erbschleicher geniessen augenblicklich die derzeitige Rechtslage, dass der Inhaber des alten Testaments nachweisen muss, dass der Erblasser bei […..]
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