Egal, um welche Art von Drogen es sich handelt, jeder Missbrauch einer Droge kann dazu führen, dass der Drogennehmer in eine Abhängigkeit von den Personen gerät, die ihm die Drogen verkaufen oder vermitteln. Die Abhängigkeit führt zu kognitiven Begleiterscheinungen bei dem betroffenen Erbschleicheropfer. Das Erbschleicheropfer wird für unzulässige Beeinflussungen verletzbar. Es muss sich hier nicht um schwere Drogen handeln, sondern […..]
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