Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Einschließen in der eigenen Wohnung verboten

Viele Erbschleicherfälle können im Vorfeld schon dadurch verhindert werden, wenn man sich mit der Problematik des Einschließens von älteren Menschen oder auch jüngeren Menschen in der eigenen Wohnung befasst. Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass das Einschließen auch in der eigenen Wohnung als genehmigungspflichtige Unterbringung im Sinne von 1906 I BGB aufgefasst werden muss. Die Bestimmung lautet wie folgt: […..]
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Familienzerstörung

Ein krasser Fall hat sich zum Guten entwickelt. Obwohl drei Nachbarn versuchten einer alten Dame ein Haus abzuluchsen, ist dies den Nachbarn nicht gelungen. Sie hatten erzählt, dass die Tochter Geld gestohlen hat, dass die Tochter mit ihrer Mutter und ihrem Vater nichts mehr zu tun haben will. Die Gegenreaktion der Eltern war, dass sie den Kontakt zur Tochter abgebrochen […..]
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Schuldscheine

In der Praxis werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen Erbschleicheropfer nicht nur durch die Erbschaft betrogen werden, sondern auch Geldbeträge an den Erbschleicher bezahlen müssen, die sie längst zurück bezahlt haben, weil irgendwelche Schuldscheine nicht zurückgegeben worden sind. Die betroffenen Angehörigen sollten, sobald Sie merken, dass irgendwelche Risiken eintreten, sich darum kümmern, dass entsprechende Urkunden zurück gegeben werden.

Geschäftsunfähigkeit

Nach zahlreichen Urteilen, die zur Geschäftsunfähigkeit ergangen sind, ist hierzu auszuführen, dass eine Person dann geschäftsunfähig ist, wenn sie sich in einer der freien Willensbestimmung ausschließenden (nicht nur vorübergehend) Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befindet. Nach der Rechtsprechung kommt es neben der Störung der Geistestätigkeit darauf an, ob der Erblasser im Stande war, seinen Willen frei unbeeinflusst von der vorliegenden […..]
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Schenkungen

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Entscheidung am 14.07.1990 entschieden, dass Schenkungen im Einzelfall gemäß § 138 I BGB rechtlich ohne Wirkung sein können. Maßgebend für eine derartige Entscheidung ist nicht der objektive Inhalt von Schenkungen, sondern die Motive des Schenkenden, den von ihm verfolgten Zweck und die Art und Weise seines Vorgehens. Diese Entscheidung kann sehr gut für die […..]
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Erbschleicher – Isolierung

Ein typischer Trick der Erbschleicher ist, dass sie den potentiellen Erblasser von der Außenwelt isolieren. Dies fängt meistens schon bei Telefongesprächen an. Die Telefongespräche werden oft deswegen in einer komischen Form geführt, weil der potentielle Erbschleicher daneben steht und dem älteren Menschen zuhört. Meist fängt es damit an, dass die Telefongespräche immer kürzer werden oder eines Tages ganz aufhören und […..]
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Erbschleicherei – Urlaubsreisen

Immer wieder werden uns Erbschleicherfälle bekannt, die dadurch eintreten, dass der Erbschleicher die älteren Menschen auf lange Urlaubsreisen mitnimmt bzw. ganz ins Ausland verbringt, wie der Fall Luxi, der deutschlandweit bekannt wurde, gezeigt hat. Meist ist es für die Erben schon zu spät, wenn Sie merken, dass der Erbschleicher den potentiellen Erblasser auf eine längere Urlaubsreise mitgenommen hat, um ihn […..]
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Erbschleicher – private Unterlagen des Erblassers

Eines der typischen Probleme in Erbschleicherprozessen ist es, entsprechende private Unterlagen, auch Korrespondenz und Dokumente, rechtzeitig zu sichten. Wir erleben in der Praxis immer wieder Fälle, bei denen Erbschleicher in der langen Zeit, in der sie bei den Erblassern oftmals sind, beispielsweise als Pflegeperson, als Angehöriger, der die anderen Angehörigen um die Erbschaft betrügen will, dazu nutzen, um die entsprechenden […..]
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Erbschleicher – Unrechtbewusstsein fehlt!

In einer großen Anzahl von Erbschleicherfällen können wir immer wieder ein Phänomen feststellen: Den Erbschleichern fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein. Sie betrüben, sie belügen, sie beurkunden, sie stehlen, sie isolieren, sie betreiben Freiheitsberaubung und fühlen sich immer im Recht. Wir fragen uns, woran das liegt. Ein wichtiger Grund ist natürlich, dass in Deutschland der Tatbestand der Erbschleicherei ins Strafgesetzbuch nicht aufgenommen wurde. […..]
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